Bezahlbares Baugrundstück mit Aussicht
179.000,00 € - 75334 Straubenhardt / Ottenhausen - Grundstücke
Objektbeschreibung
Das angebotene, voll erschlossene Baugrundstück befindet sich in gewachsener Umgebung im Baugebiet "Turnstraße/Kirschenstraße" und umfasst eine Fläche ca. 550 m².
Das Grundstück ist von der Straße aus leicht abfallend und bietet daher einen schönen Blick über den Ort. Es eignet sich zur Bebauung mit einem freistehenden Wohnhaus. Positiv ist auch die optimale Ausrichtung nach Südwesten.
Die Vorgaben aus dem Bebauungsplan:
- Allgemeines Wohngebiet (WA)
- Zwei Vollgeschosse
- Grundflächenzahl (GRZ): 0,4
- Geschossflächenzahl (GFZ): 0,8
- Einzel- oder Doppelhausbebauung möglich (ED)
- Dachform: Satteldach (SD 20° - 45°)
Es besteht eine Abstandsflächen-Baulast zum östlichen Nachbarn (von der Straße aus gesehen links). Diese sollte laut Prüfung durch ein Architekturbüros jedoch keinen Einfluss auf die Bebauung haben, insofern hier eine Garage mit einer Breite von drei Metern angebaut wird. Sie bekommen vor einem Kauf aber natürlich die Möglichkeit, Ihren Entwurf über eine Bauvoranfrage abzuklären.
Den Bebauungsplan sowie den bestehenden Entwurf können wir Ihnen gerne zusenden.
Lage
Die Immobilie befindet sich in schöner Lage von Straubenhardt-Ottenhausen, nahe des nordöstlichen Ortsrandes.
Straubenhardt mit seinen Teilorten Schwann, Conweiler, Langenalb, Ottenhausen, Feldrennach und Pfinzweiler, ist westlich von Pforzheim im Enzkreis gelegen.
Ottenhausen selbst ist ein historisch gewachsenes Dorf und liegt landschaftlich reizvoll zwischen dem Alb- und Enztal. Für die ca. 1.750 Einwohner gibt es eine Grundschule sowie einen Kindergarten, außerdem einen Sportverein und eine Bäckerei. Auch bei Wanderern ist Ottenhausen beliebt.
Mehr Informationen finden Sie unter: www.straubenhardt.de
Sonstiges
Angaben und Haftungsvorbehalt: Alle Angaben in diesem Exposé wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt und auf ihre Korrektheit überprüft. Eine Haftung für Irrtümer (z. B. bei Flächen- / Maßangaben) wird dennoch ausgeschlossen. Im Exposé enthaltene Illustrationen und Fotos sind teilweise als Vorschläge, Entwürfe und Muster zu verstehen und nicht als wesentliche Elemente im Sinne der Baubeschreibung. Sie repräsentieren den Planungsstand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Grundrissillustrationen können z. B. Sonderausstattungen enthalten. Maßgebend für Erwerber ist die Baubeschreibung sowie die Objektbeschreibung in der Teilungserklärung.
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