Seltene Gelegenheit in Bestlage der Oststadt – Baugrundstück mit genehmigtem Neubauprojekt
990.000,00 € - 76131 Karlsruhe / Oststadt - Grundstücke
Objektbeschreibung
In begehrter Lage der Karlsruher Oststadt, ruhig gelegen in einer Seitenstraße und nur wenige Gehminuten von der Durlacher Allee sowie dem Karl-Wilhelm-Platz entfernt, eröffnet dieses Grundstück hervorragende Möglichkeiten für eine hochwertige Neubebauung. Das Umfeld ist geprägt von charmanten Altbauten und stilvollen Stadthäusern und überzeugt zugleich durch eine ausgezeichnete Infrastruktur sowie kurze Wege in die Karlsruher Innenstadt.
Lage
Die Striederstraße liegt im Herzen der begehrten Karlsruher Oststadt – einem der charmantesten und zugleich dynamischsten Stadtteile der Fächerstadt. In ruhiger Seitenstraßenlage, aber nur wenige Gehminuten von der Durlacher Allee und dem Karl-Wilhelm-Platz entfernt, vereint diese Adresse ein citynahes Lebensgefühl mit einer hohen Wohnqualität.
Das Umfeld ist geprägt von gepflegten Altbauten, modernen Stadthäusern sowie begrünten Innenhöfen. Die hervorragende Infrastruktur sorgt für eine erstklassige Versorgung mit Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, Restaurants, Kitas und Schulen. Die Innenstadt, der Hauptbahnhof und die Universität sind schnell erreichbar – sei es mit dem Fahrrad, zu Fuß oder über die nahegelegene Straßenbahnhaltestelle.
Der nahe gelegene Schlossgarten und der Citypark Oststadt bieten darüber hinaus attraktive Naherholungsmöglichkeiten und machen die Lage auch für Familien, Studierende und Berufspendler besonders interessant.
Ausstattung
Grundstücksdaten & Bebauungskennzahlen:
•Grundstücksgröße: ca.764 m²
•Bebaubar nach: §34 (Nachbarschaftsbebauung)
•Geplante Wohnfläche (MFH): ca. 706,73 m² oder
•Geplante Wohnfläche (Studentenwohnheim): ca. 593,78 m²
•Baugenehmigung: rechtskräftig
•Nutzung: Wohnen / studentisches Wohnen
•Abrissobjekt: vorhanden
Sonstiges
Angaben und Haftungsvorbehalt: Alle Angaben in diesem Exposé wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt und auf ihre Korrektheit überprüft. Eine Haftung für Irrtümer (z. B. bei Flächen- / Maßangaben) wird dennoch ausgeschlossen. Im Exposé enthaltene Illustrationen und Fotos sind teilweise als Vorschläge, Entwürfe und Muster zu verstehen und nicht als wesentliche Elemente im Sinne der Baubeschreibung. Sie repräsentieren den Planungsstand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Grundrissillustrationen können z. B. Sonderausstattungen enthalten. Maßgebend für Erwerber ist die Baubeschreibung sowie die Objektbeschreibung in der Teilungserklärung.
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