Großzügige 2-Zimmer-Wohnung mit sonniger Terrasse in ruhiger Lage!
185.000,00 € - 75181 Pforzheim - Souterrain
Objektbeschreibung
Diese außergewöhnlich großzügige 2-Zimmer-Eigentumswohnung befindet sich im Gartengeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses aus dem Jahr 1950. Im Jahr 1986 wurde die Wohnung aus Gewerberäumen umgewidmet und neu ausgebaut.
Auf rund 83 m² Wohnfläche bietet sie ein angenehmes Raumgefühl und viel Platz für individuelles Wohnen. Die ca. 20 m² große Terrasse erweitert den Wohnraum nach draußen und lädt in den warmen Monaten zum Entspannen und Verweilen ein.
Der helle Wohnbereich mit direktem Zugang zur Terrasse bildet den Mittelpunkt der Wohnung. Die funktionale Einbauküche ist harmonisch in den Grundriss integriert und bietet alles, was im Alltag benötigt wird. Das großzügige Tageslichtbad überzeugt mit einer Badewanne und sorgt für ein helles, freundliches Ambiente.
Ein eigener Stellplatz rundet das attraktive Angebot ab. Das Mehrfamilienhaus liegt in einer ruhigen, gepflegten Umgebung mit guter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote.
Lage
Die Immobilie befindet sich in ruhiger Wohnlage.
Ausstattung
Baujahr 1950 - Umwandlung in WE im Jahr 1983, diese Wohnung wurde 1986 in WE umgewandelt.
Ca. 83 m² Wohnfläche (zzgl. Terrasse ca. 20 m²)
Gartengeschosswohnung mit direktem Terrassenzugang
Tageslichtbad mit 2 Waschbecken, Wanne, Dusche, WC und Bidet, Waschmaschinenanschluss
Funktionale Einbauküche
Ruhige Wohnlage
Eigener Stellplatz
Energieausweisdaten
- Endenergieverbrauch 106 kWh/(m²*a)
- Baujahr 1950
- Wesentlicher Energieträger GAS
- Energieausweistyp Verbrauchsausweis
- Energieeffizienzklasse D
- Ausweis gültig bis 24.03.2030
Sonstiges
Angaben und Haftungsvorbehalt: Alle Angaben in diesem Exposé wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt und auf ihre Korrektheit überprüft. Eine Haftung für Irrtümer (z. B. bei Flächen- / Maßangaben) wird dennoch ausgeschlossen. Im Exposé enthaltene Illustrationen und Fotos sind teilweise als Vorschläge, Entwürfe und Muster zu verstehen und nicht als wesentliche Elemente im Sinne der Baubeschreibung. Sie repräsentieren den Planungsstand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Grundrissillustrationen können z. B. Sonderausstattungen enthalten. Maßgebend für Erwerber ist die Baubeschreibung sowie die Objektbeschreibung in der Teilungserklärung.
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