Ladenlokal in 1-A Lage von Bretten!!
325.000,00 € - 75015 Bretten - Laden
Frau Mara Schweizer
Volksbank pur Immobilien GmbH & Co. KG
Objektbeschreibung
Dieses Ladengeschäft befindet sich in 1-A Lage von Bretten, inmitten der Fußgängerzone, am Marktplatz. Es ist Teileigentum eines Wohn- und Geschäftshauses, welches im Jahr 1996 erbaut wurde.
Die Räumlichkeiten befindet sich im Erdgeschoss und teilen sich in einen großzügigen und hellen Eingangs- und Verkaufsbereich, 1 Besprechungsraum, ein WC mit Vorraum sowie eine Küche.
Das Untergeschoss offeriert noch einen Abstellraum sowie einen KFZ-Stellplatz.
Im Treppenhaus steht ein Personenaufzug zur Verfügung, mit dessen Hilfe der Kellerraum und der PKW-Stellplatz erreicht werden können.
Im November 2023 wurde eine neue Gas-Zentralheizung eingebaut.
Lage
Die große Kreisstadt Bretten (ca. 28.000 Einwohner) ist ein aufstrebendes Mittelzentrum zwischen den Oberzentren Karlsruhe, Pforzheim, Stuttgart und Heilbronn. Gute Verkehrsanbindungen zu den Autobahnen A5, A8, und A6 sowie die Lage am Kreuzpunkt der Eisenbahnlinien Karlsruhe-Heilbronn bzw. Stuttgart-Bruchsal.
Das Ladengeschäft liegt in bester Lage, im Stadtzentrum Brettens.
Ausstattung
Die Räumlichkeiten befinden sich in einem sehr gepflegten und neuwertigen Zustand und wurden durch den Mieter modern und freundlich eingerichtet.
Ausstattungsmerkmale:
Ladenfront mit großzügigen Schaufenstern und Eingangsbereich.
Räume teilweise klimatisiert.
Kunststoff- bzw. Aluminium-Isoglas-Fenster
Gas-Zentralheizung aus November 2023
Fußbodenbeläge: Vinyl, Fliesen.
Personenaufzug (vom Treppenhaus zum Keller).
Abstellraum im Untergeschoss
1 Tiefgaragenstellplatz
Energieausweisdaten
- Endenergieverbrauch 93,1 kWh/(m²*a)
- Baujahr 1996
- Wesentlicher Energieträger GAS
- Energieausweistyp Verbrauchsausweis
- Energieeffizienzklasse C
- Ausweis gültig bis 01.08.2024
Sonstiges
Angaben und Haftungsvorbehalt: Alle Angaben in diesem Exposé wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt und auf ihre Korrektheit überprüft. Eine Haftung für Irrtümer (z. B. bei Flächen- / Maßangaben) wird dennoch ausgeschlossen. Im Exposé enthaltene Illustrationen und Fotos sind teilweise als Vorschläge, Entwürfe und Muster zu verstehen und nicht als wesentliche Elemente im Sinne der Baubeschreibung. Sie repräsentieren den Planungsstand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Grundrissillustrationen können z. B. Sonderausstattungen enthalten. Maßgebend für Erwerber ist die Baubeschreibung sowie die Objektbeschreibung in der Teilungserklärung.
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